Anforderungen an Lieferanten
MITTEILUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN AN DIE DIENSTLEISTUNG UND SONSTIGE ANFORDERUNGEN UMWELTSCHUTZANFORDERUNGEN AN LIEFERANTEN, WARTUNGSUNTERNEHMEN UND SUBUNTERNEHMEN
Sehr geehrter Lieferant,
Eines der Ziele, die sich CORECO, S.A. als tägliche Herausforderung gesetzt hat, ist die kontinuierliche Verbesserung seiner Fähigkeit, seinen Kunden einen besseren Service und eine bessere Betreuung zu bieten.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat CORECO, S.A. die Anpassung des internen Managementsystems auf der Grundlage der Norm UNE-EN 9001:2015, der Norm UNE-EN-ISO 14001:2015 und OHSAS 18001:2007 angepasst.
Die Leistungsfähigkeit der Lieferanten ist von entscheidender Bedeutung, um die Anforderungen der Kunden von CORECO, S.A. zu erfüllen; daher ist eine der Anforderungen des Managementsystems die Notwendigkeit, Lieferanten anhand ihrer Fähigkeit zu bewerten und auszuwählen, die mit CORECO, S.A. vereinbarten geschäftlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Um als zugelassene Lieferanten von CORECO, S.A. qualifiziert zu werden, werden Sie im Laufe des Jahres anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Kosten für die Dienstleistung/das Produkt.
- Qualität der Dienstleistung/des Produkts.
- Schnelle Lieferung.
- Zulassung für den Lebensmittelbereich.
- Zertifizierung nach ISO 9001.
- Vorgelegte Unterlagen.
- Festgestellte Störungen bei der Bereitstellung oder Erbringung der Dienstleistung.
Alle aufgetretenen Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten werden, sofern dies als angemessen erachtet wird, als Nichtkonformität erfasst.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen teilen wir Ihnen mit, dass Sie in diesem Jahr weiterhin als zugelassener Lieferant geführt werden. Die künftige Aufnahme von Geschäftsbeziehungen setzt jedoch voraus, dass Sie alle in unseren Bestellungen oder gegebenenfalls in den festgelegten Sonderbedingungen genannten Anforderungen erfüllen.
Die Nichteinhaltung (Abweichungen) eines dieser Kriterien führt zu einer Bewertung, die letztendlich den Entzug der Zulassung als Lieferant von CORECO, S.A. zur Folge haben kann.
Ebenso teilen wir Ihnen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der einschlägigen Normen und in Ihrer Eigenschaft als Lieferant, Wartungsdienstleister oder Subunternehmer unseres Unternehmens die für Sie geltenden Mindestanforderungen hinsichtlich der Erbringung Ihrer Dienstleistung mit.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN FÜR ALLE LIEFERANTEN:
- Der Lieferant verpflichtet sich, die Erfüllung der in der Bestellung oder im externen Arbeitsauftrag enthaltenen Anforderungen zu gewährleisten.
- Der Anbieter ist jederzeit verpflichtet, die für die von ihm erbrachte Dienstleistung geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten (Genehmigungen oder Registrierungen als zugelassene Einrichtung, technische Überprüfungen usw.).
- Der Dienstleister muss die erforderlichen Präventivmaßnahmen ergreifen, um Gefahren- oder Notfallsituationen während der Ausführung des beauftragten Auftrags zu vermeiden, und sein Personal hinsichtlich der in unseren Einrichtungen auszuführenden Arbeiten schulen und informieren.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG IN UNSEREN EINRICHTUNGEN (WARTUNGSPERSONAL):
- Der Lieferant muss die ihm mitgeteilten internen Verfahren in Bezug auf das Managementsystem des Unternehmens einhalten.
- Müssen während der Arbeit Rückstände entfernt werden, so sind diese in geeigneten Behältern gemäß der
Abzuholende Menge. Die vollen Behälter werden von dem beauftragten Dienstleister abgeholt. - Wenn Sie nicht wissen, wie Sie mit Abfällen, Abwässern oder anderen Stoffen umgehen sollen, die entstanden sind
Wenn Sie die Dienstleistung in Anspruch genommen haben, informieren Sie bitte die Person, die Sie betreut hat. - Sollte er eine Risiko- oder Notsituation feststellen, wird er dies unverzüglich einer beliebigen Person von
das Unternehmen oder die Person, die Sie betreut hat.
NACHZUWEISENDE VORAUSSETZUNGEN:
- Subunternehmer: Vor Beginn der zu erbringenden Dienstleistung prüft die Abteilung für Qualität, Umwelt
Die Abteilung für Umwelt und Arbeitsschutz unseres Unternehmens wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen je nach
die durchzuführenden Arbeiten sowie die Unterzeichnung der entsprechenden Datenschutzprotokolle. - Lieferant von Verbrauchsmaterialien: Produktdatenblätter, CE-Kennzeichnung des Produkts, Zertifikat für
Garantie und Zertifizierung gemäß UNE-EN-ISO 9001:2015 oder gegebenenfalls anderen Normen. - Installation und/oder Wartung von Brandschutzanlagen: Eintragung des Unternehmens
Installations- und Wartungsunternehmen, Zertifizierung gemäß UNE-EN-ISO 9001:2015 oder gegebenenfalls anderen Normen. - Hardware- und Wartungsanbieter: Informationen zu den Sicherungskopien des Unternehmens bereitstellen,
Risikoinformationen für das Unternehmen und Zertifizierung nach UNE-EN-ISO 9001:2015 oder anderen Normen, falls
erfolgt, ebenso wie die Eintragung in die entsprechenden Datenschutzregister und die Aktualisierung der
Unterlagen zum Arbeitsschutz. - Installation und/oder Wartung von Klimaanlagen: Gewerbeanmeldung
Installations- und Wartungsunternehmen, Kopien der Berufsausweise des Personals, das in unseren Anlagen tätig ist
und insbesondere Nachweise über persönliche Zertifizierungen im Bereich des Umgangs mit fluorierten Gasen,
Nachweis über die Entsorgung der während der Dienstleistung anfallenden Abfälle und Zertifizierung gemäß UNEEN-
ISO 9001:2015, sofern zutreffend, sowie die Führung der entsprechenden Datenschutzregister
sowie die Aktualisierung der Dokumentation zum Arbeitsschutz. - Installation und/oder Wartung von elektrischen Anlagen: Registrierung des Installations- bzw. Wartungsunternehmens,
Nachweis über die Entsorgung der während der Dienstleistung anfallenden Abfälle und Zertifizierung gemäß UNEEN-
ISO 9001:2015, sofern zutreffend, sowie die Führung der entsprechenden Datenschutzregister
sowie Aktualisierung der Arbeitsschutzdokumentation. - Reparaturwerkstätten: Registrierung als autorisierte Werkstatt, Nachweis über die Entsorgung der
Verwaltungsvorgänge während des Betriebs und Zertifizierung gemäß UNE-EN-ISO 9001:2015, sofern erforderlich. - Andere Arten von Dienstleistern (externe Präventionsdienste, Verwaltungsbüros und Beratungsunternehmen u. a.):
Vorlage von Nachweisen wie den oben genannten, die für Ihre Tätigkeit und Zertifizierung gemäß UNE-ENISO relevant sind
9001:2015, sofern zutreffend, sowie die Eintragung in die entsprechenden Datenschutzregister.
Mit freundlichen Grüßen.
In LUCENA, am 18. Dezember 2018.
Unterzeichnet: Herr JOAQUIN ALBERTO PEÑALVER, Geschäftsführer von CORECO, S.A.




